Aplikace, kterou právě používáte, je biblický program Studijní on-line bible (dále jen SOB) verze 2. Jedná se prozatím o testovací verzi, která je oproti původní verzi postavena na HTML5, využívá JavaScriptovou knihovnu JQuery a framework Bootstrap. Nová verze přináší v některých ohledech zjednodušení, v některých ohledech je tomu naopak. Hlavní výhodou by měla být možnost využívání knihovny JQuery pro novou verzi tooltipů (ze kterých je nově možné kopírovat jejich obsah, případně kliknout na aktivní odkazy na nich). V nové verzi by zobrazení překladů i vyhledávek mělo vypadat "profesionálněji", k dispozici by měly být navíc např. informace o modulech apod. Přehrávač namluvených překladů je nyní postaven na technologii HTML5, tzn., že již ke svému provozu nepotřebuje podporu Flash playeru (který již oficiálně např. pro platformu Android není k dispozici, a u kterého se počítá s postupným všeobecným útlumem).
Application you're using is a biblical program Online Bible Study (SOB), version Nr. 2. This is yet a testing release, which is (compared to the previous version) based on HTML5, uses JQuery JavaScript library and Bootstrap framework. The new version brings in some aspects simplifications. The major advantage should be the possibility of using JQuery for the new version tooltips (from which it is now possible to copy their content, or click on active hyperlinks). In the new version are also available informations about the modules and the like. The player of the narrated translations is now HTML5 powered (he does not need Flash player). I hope, that the new features will be gradually added.
Diviš Libor URL: www.obohu.cz E-mail: infoobohu.cz Skype: libordivis
1 Und der Ewige redete zu Mosche und sprach:
2 «Rede zu den Kindern Jisraël und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Sondergelübde ablegt, in Bewertung von Personen für den Ewigen,
3 so sei die Bewertung des Männlichen vom Zwanzigjährigen bis zum Sechzigjährigen, da sei die Bewertung fünfzig Schekel Silber nach dem Schekel des Heiligtums.
4 Wenn es aber ein Weibliches ist, so sei die Bewertung dreißig Schekel.
5 Und wenn es vom Fünfjährigen bis zum Zwanzigjährigen ist, so sei die Bewertung des Männlichen zwanzig Schekel, und für ein Weibliches zehn Schekel.
6 Und wenn es vom Einmonatkind bis zum Fünfjährigen ist, so sei die Bewertung des Männlichen fünf Schekel Silber und für ein Weibliches die Bewertung drei Schekel Silber.
7 Und wenn es vom Sechzigjährigen und darüber ist, ist es ein Männliches, so sei die Bewertung fünfzehn Schekel, und für das Weibliche zehn Schekel.
8 Wenn er aber zu arm ist für die Bewertung, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester bewerte ihn; entsprechend dem, wozu das Vermögen des Gelobenden reicht, soll ihn der Priester bewerten.
9 Und wenn es Vieh ist, von dem man dem Ewigen ein Opfer darbringen kann, so soll alles, was er davon dem Ewigen gibt, heilig sein.
10 Er soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, gut für schlecht oder schlecht für gut; wenn er aber Vieh um Vieh tauscht, so soll es selbst und das dafür Getauschte heilig sein.
11 Wenn es aber irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem Ewigen ein Opfer nicht darbringen kann, so stelle man das Vieh vor den Priester.
12 Und der Priester bewerte es, ob es gut oder schlecht sei; wie die Bewertung des Priesters ist, so soll es sein;
13 wenn er es aber einlösen will, so soll er ein Fünftel davon zur Bewertung hinzufügen.
14 Und wenn jemand sein Haus als heilig dem Ewigen weiht, so bewerte es der Priester, ob es gut sei oder schlecht; wie es der Priester bewertet, so soll es gelten.
15 Wenn aber der, der es geweiht hat, sein Haus lösen will, so soll er ein Fünftel des Geldes der Bewertung hinzufügen, und es ist sein.
16 Und wenn jemand von dem Feld seines Erbbesitzes dem Ewigen etwas weiht, so sei die Bewertung gemäß seiner Aussaat: Die Aussaat eines Homers Gerste für fünfzig Schekel Silber.
17 Wenn er vom Jobeljahr an sein Feld weiht, so soll es nach der Bewertung gelten.
18 Wenn er aber nach dem Jobel sein Feld weiht, so berechne ihm der Priester das Geld entsprechend den Jahren, die noch übrig sind bis zum Jobeljahr, und es werde von der Bewertung abgezogen.
19 Und wenn der, der es geweiht hat, das Feld wieder lösen will, so füge er ein Fünftel des Geldes der Bewertung hinzu, und es verbleibt ihm.
20 Wenn er aber das Feld nicht löst, und wenn er das Feld an einen andern verkauft, so kann es nicht mehr eingelöst werden.
21 Und das Feld wird, wenn es im Jobel frei ausgeht, heilig dem Ewigen, wie das Bannfeld; dem Priester wird es als sein Besitz zu eigen.
22 Wenn er aber ein von ihm gekauftes Feld, das nicht vom Feld seines Erbbesitzes ist, dem Ewigen weiht,
23 so berechne ihm der Priester den Betrag der Bewertung bis zum Jobeljahr, und er gebe die Bewertung an jenem Tag als heilig dem Ewigen.
24 Im Jobeljahr kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hat, an den, dem der Erbbesitz des Bodens zusteht.
25 Und alle Bewertung geschehe nach dem Schekel des Heiligtums, zwanzig Gera sei der Schekel.
26 Jedoch ein Erstwurf unter dem Vieh, das dem Ewigen als Erstling gehört, das soll niemand weihen; ob Rind oder Schaf, dem Ewigen gehört es.
27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es nach der Bewertung lösen und ein Fünftel dessen hinzufügen; wird es nicht gelöst, so werde es nach der Bewertung verkauft.
28 Jedoch alles Banngut, das jemand dem Ewigen bannt, von allem, was ihm gehört, von Mensch und Vieh und vom Feld seines Erbbesitzes, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Banngut gehört, hochheilig, dem Ewigen.
29 Alles was gebannt wird an Menschen, kann nicht gelöst werden, getötet soll es werden.
30 Und aller Zehnte des Landes, von der Saat des Landes, von der Frucht des Baumes, gehört dem Ewigen, heilig dem Ewigen.
31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten etwas lösen will, so soll er ein Fünftel dessen hinzufügen.
32 Und aller Zehnte von Rind und Schaf, alles, was unter dem Stab hindurchgeht, das Zehnte soll dem Ewigen heilig sein.
33 Er soll nicht heraussuchen, ob gut ob schlecht, und soll es nicht vertauschen; wenn er es dennoch vertauscht, so soll es und das dafür Getauschte heilig sein, es kann nicht gelöst werden.»
Es scheint mir, daß die restlichen Kapitel dieses Buches eine besondere Bedeutung haben. In Kapitel 3. Mo 23 hat der Geist Gottes die Geschichte der Wege Gottes mit Seinem Volke auf Erden von Anfang bis zum Ende, von Christo bis zur Ruhe des Tausendjährigen Reiches dargestellt.
Kapitel 24 stellt nur zunächst das innere Werk dar, das sich einerseits auf das Priestertum allein bezog, und andererseits auf die öffentliche Sünde eines Abtrünnigen - die Frucht der Verbindung mit einem ägyptischen Manne, der Jehova lästerte. Durch die Sorge des Priestertums (welcherart auch die öffentlichen Wege Gottes und der Zustand Israels sein mochten) blieb das gnädige Licht des Geistes erhalten, und dies besonders vom Abend bis zum Morgen - während der Zeit, wo Finsternis über Israel brütete.
Übrigens wurde der Weihrauch, der zum Gedächtnis auf die Kuchen gelegt wurde, die die zwölf Stämme Israels darstellten, zum lieblichen Geruch vor Jehova verbrannt, und die Priester machten sich dadurch mit den Stämmen eins, daß sie dieses Brot aßen - die Tätigkeit des Essens bedeutet ein beständiges sich Einsmachen.
Auf diese Weise bewahrte das Priestertum das Licht in bezug auf Israel, als unter ihnen alles finster war, und das Gedächtnis Israels bestand in einem lieblichen Wohlgeruch vor Gott, indem das Priestertum sich mit ihnen einsmachte. Obwohl das Volk in den Augen der Menschen verloren war, bestehen sie durch das Priestertum Jesu droben als ein Gedächtnis vor Gott. In einem gewissen Sinne hat die Kirche daran Anteil, wie es der Lehre nach in Römer 11 erklärt wird. Dies geht nur soweit, wie die Verheißung reicht, und daß wir Kinder Abrahams sind; das ist nicht das Geheimnis, in dem wir ohne Verheißung als verlorene Sünder aufgenommen und durch die unumschränkte Gnade in dieselbe Herrlichkeit wie der Herr Jesus hineingestellt werden. In Jesaja 54 sehen wir, daß Gläubige zu Jerusalem gerechnet werden, und zwar in Gnade, obwohl sie eine Witwe war.
Äußerlich wird das Urteil des Ausrottens und des gnadenlosen Todes gegen den Flucher vollstreckt.
Kapitel 25. Das Land selbst, das Jehova gehört, wird für Ihn gehalten; es muß die Ruhe Gottes genießen, und darüber hinaus sollte einer, der sein Erbteil darin verloren hatte, es nach den Ratschlüssen Gottes zu der bestimmten Zeit wiederfinden. Die Posaune des Jubeljahres würde erschallen, und Gott würde einen jeden wieder zu seinem Eigentum kommen lassen, und zwar nach Seinen (Gottes) Rechten, denn das Land war Sein. Dann sollten ihre Personen auch frei sein, denn die Kinder Israel waren Gottes Knechte. Es war aber nicht so mit denen, die dem Volke Gottes nicht angehörten. Obwohl Israel sich einem Fremden verkauft hat, hat Der, der Sich zum nächsten Verwandten gemacht hat, sie aus seinen Händen erlöst. Der Jubeltag wird das Volk befreien, welcherart auch die Macht derer sei, die es gefangen halten.
Kapitel 26. Wir haben ein ergreifendes Bild von den Wegen Gottes in Geduld und in Züchtigung, wenn Israel Ihm zuwider wandelte. Wenn sie ihren Fehler bekennten, dann würde Er Seines Bundes gedenken, den Er mit Abraham, Isaak und Jakob gemacht hatte. Dies war ein Bund, der ohne Bedingungen gemacht war, auch mit dem Lande. Dann würde Er des Bundes gedenken, den Er mit ihren Vorfahren, als sie aus Ägypten herauszogen, unter dem Namen Jehova geschlossen hatte [1]. Bei ihrer Wiederherstellung wird Gott diese zwei Titel annehmen: der Allmächtige, den Namen Seiner Beziehungen mit den Vätern, und Jehova, den Namen Seiner Beziehungen mit dem Volke, wie es als zu Ihm hingeführt beim Ausgang aus Ägypten betrachtet wird.
Das letzte Kapitel (27) redet von den Rechten und Bestimmungen Gottes in allem, was sich auf die Ihm mittels des Priestertums geweihten Dinge bezog. Das findet notwendigerweise seinen Platz in dem, was vom Priestertum handelt; ich zweifle aber nicht daran, daß es eine viel umfassendere Bedeutung hat. Der Gegenstand, von dem hier die Rede ist, betrifft den, der sich Gott weiht, und das Land, das Ihm gehört - die Rechte Israels, deren Eigentum es nicht war, und wenn sie das Land anderen verkauften.
Was Christum betrifft, so opferte Er Sich Gott ohne Flecken; Er wurde zu einem niedrigen Preise eingeschätzt. Von Rechts wegen gehörte Israel dem Jehova. Als Immanuels Land genossen es nur die Israeliten, ohne seine Eigentümer zu sein, und sie konnten es nur bis zum Jubeljahr verpfänden; es würde dann als Immanuels Land zu seinem Besitzer zurückkehren. Wenn Israel (als Besitzer der Gabe Gottes betrachtet) das Land nicht gelöst hat, als es einem Fremden verkauft wurde, so wird es beim Kommen des Jubeljahrs absolut des Herrn sein; der Priester wird es besitzen. In Sacharja 11 wird Christus so eingeschätzt: der Preis, „dessen ich von ihnen (von Israel) wertgeachtet bin"".
Ich weise nur auf den in diesem Kapitel dargestellten Grundsatz hin, ohne vorzugeben, auf alle Einzelheiten der Anwendung einzugehen, die sich bieten mögen. Der Grundsatz ist das Wichtige, um uns dazu zu befähigen, den Vorsatz Gottes zu verstehen, und zwar im Falle eines jeden Gelübdes, ob es gelöst wird oder nicht; oder im Falle einer Länderei; ob sie am Jubeltage zurückkehren soll, an dem Tage, wo Gott wieder von Seinen Rechten im Lande Israel Besitz ergreifen wird und diejenigen, deren Recht es ist, einziehen läßt.
Somit wird uns in Kapitel 26 die Regierung Gottes gegeben, deren Ergebnis Seine Wiederkehr zu Seiner vorbehaltlosen Verheißung und zu Seinem irdischen Vorsatz ist, und in Kapitel 27 haben wir den absoluten Anspruch Jehovas. Kapitel 26 ist eigentlich eine Einschaltung, die die Wege Gottes und Seine gnädige Rückkehr zu Seiner Verheißung zeigt; Kapitel 25 zeigt das Lösen durch den Menschen, wenn er es kann, oder durch seinen nächsten Verwandten; Kapitel 27 redet vom absoluten Recht Gottes.
Es muß auch bemerkt werden, daß sich die Schätzung nach der Schätzung des Priesters richtet. Obwohl das dem Priester zugeschrieben wird, so wird doch dem König in Jeschurun (dem Aufrichtigen) die Wertschätzung anvertraut. Das zeigt deutlich, wer dies tun und unter welchen Merkmalen es geschehen soll, obwohl es sich nach dem Unterscheidungsvermögen der Gnade und den Rechten des Priestertums richtet. Es ist Christus als Priester, aber auch Christus als König in Israel, der das alles ordnen wird.
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Fußnoten:
[1] Ich nehme an, daß dies der Bund von 2. Mo 6 war, nicht das Gesetz. Er verband sich direkt mit dem Bund, der mit Abraham, lsaak und Jakob geschlossen war; der Name Jehova wurde hinzugefügt und das Volk unter diesem Namen aufgenommen.