Aplikace, kterou právě používáte, je biblický program Studijní on-line bible (dále jen SOB) verze 2. Jedná se prozatím o testovací verzi, která je oproti původní verzi postavena na HTML5, využívá JavaScriptovou knihovnu JQuery a framework Bootstrap. Nová verze přináší v některých ohledech zjednodušení, v některých ohledech je tomu naopak. Hlavní výhodou by měla být možnost využívání knihovny JQuery pro novou verzi tooltipů (ze kterých je nově možné kopírovat jejich obsah, případně kliknout na aktivní odkazy na nich). V nové verzi by zobrazení překladů i vyhledávek mělo vypadat "profesionálněji", k dispozici by měly být navíc např. informace o modulech apod. Přehrávač namluvených překladů je nyní postaven na technologii HTML5, tzn., že již ke svému provozu nepotřebuje podporu Flash playeru (který již oficiálně např. pro platformu Android není k dispozici, a u kterého se počítá s postupným všeobecným útlumem).
Application you're using is a biblical program Online Bible Study (SOB), version Nr. 2. This is yet a testing release, which is (compared to the previous version) based on HTML5, uses JQuery JavaScript library and Bootstrap framework. The new version brings in some aspects simplifications. The major advantage should be the possibility of using JQuery for the new version tooltips (from which it is now possible to copy their content, or click on active hyperlinks). In the new version are also available informations about the modules and the like. The player of the narrated translations is now HTML5 powered (he does not need Flash player). I hope, that the new features will be gradually added.
Diviš Libor URL: www.obohu.cz E-mail: infoobohu.cz Skype: libordivis
1 Nach Verlauf von sieben Jahren sollst du Erlassung halten.
2 Dies aber ist die Sache der Erlassung: Es erlasse jeglicher Schuldherr sein Handlehen, das er bei seinem Nächsten zu beanspruchen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen, denn man hat Erlassung ausgerufen dem Ewigen.
3 Den Landfremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, das mache deine Hand erlassen.
4 Nur daß bei dir kein Armer sein wird; denn der Ewige wird dich segnen in dem Land, das der Ewige, dein Gott, dir zum Erbe gibt, es zu besitzen.
5 Aber nur, wenn du hörst auf die Stimme des Ewigen, deines Gottes, bedacht zu sein, dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebiete, zu üben.
6 Ja, der Ewige, dein Gott, segnet dich, wie er dir verheißen hat, und du wirst vielen Völkern leihen, du selbst aber wirst nicht entleihen, du wirst über viele Völker herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7 Wenn unter dir ein Armer sein wird, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore, in deinem Land, das der Ewige, dein Gott, dir gibt, so verhärte nicht dein Herz und verschließe nicht deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen;
8 sondern öffnen sollst du ihm deine Hand und sollst ihm leihen ausreichend für seinen Bedarf, so viel ihm fehlt.
9 Hüte dich, daß nicht Ruchloses in deinem Herzen sei, zu sprechen: ,Nah ist das siebente Jahr, das Erlaßjahr', daß dein Auge böse blicke auf deinen Bruder, den Elenden, und du ihm nicht gibst; er aber würde über dich zum Ewigen schreien, und es wird Schuld auf dir sein.
10 Geben sollst du ihm, und es soll dein Herz nicht verdrießen, wenn du ihm gibst; denn um deswillen wird der Ewige, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in jeglichem Unternehmen deiner Hand.
11 Denn nicht ausgehn wird der Arme im Land; darum gebiete ich dir und spreche: Öffnen sollst du deine Hand deinem Bruder, deinem Armen und Elenden in deinem Land.
12 Wenn sich dir verkauft dein Bruder, der Ebräer oder die Ebräerin, so soll er dir sechs Jahre dienen; aber im siebenten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und wenn du ihn frei von dir entläßt, sollst du ihn nicht leer entlassen;
14 beladen sollst du ihn mit Geschenken von deinen Schafen und von deiner Tenne und deiner Kelter; von dem, womit der Ewige, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und du sollst gedenken, daß du Knecht warst im Land Mizraim, und der Ewige, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches.
16 Wenn er aber zu dir spricht: ,Ich will nicht von dir gehen', weil er dich und dein Haus liebt, da es ihm wohlergeht bei dir,
17 so nimm den Pfriemen und ziehe durch sein Ohr und durch die Tür, dann soll er dir für immer Knecht sein; und auch deiner Magd sollst du so tun.
18 Es soll nicht hart sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlassen mußt, denn nach dem Jahrvertrag der Miete eines Löhners hat er dir gedient, sechs Jahre; und der Ewige, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Jeden Erstling, der unter deinen Rindern und Schafen geworfen wird, das Männliche, sollst du dem Ewigen, deinem Gott, weihen; du sollst keine Arbeit verrichten mit dem Erstling deines Rindes und nicht scheren den Erstwurf deiner Schafe.
20 Vor dem Ewigen, deinem Gott, sollst du es essen Jahr für Jahr, an dem Ort, den der Ewige erwählen wird, du und dein Haus.
21 Wenn aber ein Fehl an ihm ist, es sei lahm oder blind, irgendein böser Schaden, so darfst du es dem Ewigen, deinem Gott, nicht schlachten.
22 In deinen Toren darfst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie die Gazelle und den Hirsch.
23 Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es schütten wie Wasser.
Der zweite Teil beginnt mit Kapitel 12 und enthält die Satzungen und Rechte, die sie beobachten mußten. Es ist keine Wiederholung der alten Satzungen, sondern sie bezogen sich besonders auf ihr Verhalten im Lande, damit sie es bewahren und darin gesegnet werden sollten. Es ist ein Bund, oder es sind die Bedingungen ihrer Beziehungen mit Gott und des Genusses Seiner Verheißungen, und zwar zusätzlich zu dem, was vordem gesagt wurde (siehe Kap.5. Mo 29, 1).
Die Satzungen wiesen meistens darauf hin, daß sie ein Volk waren, das dem Jehova gehört, und daß sie jede andere Beziehung aufgeben sollten, um ganz die Seinen zu sein; sie sollten sich auch von allem fernhalten, das sie dazu verleiten könnte, solche Beziehungen einzugehen, oder sie in denen, die sie mit Jehova hatten, zu entweihen. Gleichzeitig werden Anweisungen wegen der Einzelheiten für die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen gegeben. Eines ist für diesen Teil besonders kennzeichnend: ein festgesetzter Ort, wohin Jehova Seinen Namen setzen würde, damit sie zur Anbetung dort hinaufziehen sollten.
In alledem aber und in dem ganzen Buche wird dieser Punkt als eine Frage der direkten Beziehung des Volkes selbst mit Gott betrachtet. Die Priester werden im allgemeinen mehr als Gegenstände der Fürsorge des Volkes erwähnt, wenn sie im Lande sind, und zwar den schon gegebenen Anweisungen gemäß. Das Volk sollte sich so und so ihnen gegenüber verhalten; die Beziehung aber zwischen dem Volke und Gott ist eine unmittelbare.
Der erste Grundsatz, der festgelegt wird, um diese Beziehungen zu bestätigen, ist die Wahl eines Ortes als Mittelpunkt ihrer Seelenübungen. Sie sollten mit allen ihren Opfergaben dorthin gehen; Fleisch durften sie anderswo essen, aber ohne Blut; die geweihten Dinge aber durften nur an dem von Gott erwählten Ort gegessen werden. Sie sollten die Leviten nicht vergessen. Sie sollten nicht einmal nach den Wegen derer fragen, die aus dem Lande vertrieben wurden.
Wenn die Zeichen eines Propheten, der sie anreizte, anderen Göttern zu dienen, eintrafen, oder wenn irgendein Angehöriger oder der Geliebte ihrer Seelen sie anzeigte, so sollten solche getötet werden; wenn irgendwelche Bewohner einer Stadt das tun, sollte die ganze Stadt zu einem Schutthaufen gemacht werden. Keine Beziehungen als nur die mit dem wahren Gott sollten erlaubt werden - und denen gegenüber, die sie verstrickten, um einem anderen nachzufolgen, sollte keine Nachsicht geübt werden.
Kapitel 14 verbietet dem Volke, da sie Kinder des lebendigen Gottes sind, die gottlosen Bräuche nachzuahmen, die anzeigten, wie ergeben die Götzendiener den unreinen Wesen waren, die sie anbeteten. Gott hatte Israel für Sich erwählt. Auch sollten sie sich nicht durch das Essen von Greueln verunreinigen. Sie waren ein heiliges Volk. Die Zehnten und die Erstlinge sollten Gott dargebracht werden.
Auf diese Weise geweiht, durfte ein jeder an dem Orte essen, wohin Gott Seinen Namen gesetzt hatte. Dasselbe wurde (Kap. 12) in bezug auf den Ort geboten, wo diese Dinge gegessen werden sollten; es wurde auch hinzugefügt, daß die Kinder, die Knechte und die Mägde an ihnen teilhaben sollten, was auch auf die Gelübde, die freiwilligen Opfergaben und die Hebopfer bezogen wurde. Diese Satzungen sind recht bemerkenswert [1].
Noch eine Satzung, die am Ende von Kapitel 14 gefunden wird, kann hier hinzugefügt werden. Allen Zehnten des dritten Jahres sollten sie in ihren Toren niederlegen, und der Levit, die Waise und der Fremdling sollten kommen und davon essen; und wer also tat, würde von Jehova in allem Werke seiner Hände gesegnet werden.
Hier war alles geheiligt, weil es Jehova dargebracht worden war. Auf diese Weise wurde einerseits anerkannt, daß das Volk Ihm gehörte, andererseits aber, daß alles, was sie hatten, von Ihm war. Indem sie Ihm aber das zurückgaben, was Er ihnen gegeben hatte, genossen sie in Gemeinschaft mit Ihm und mit ihren Familien die Dinge, die Gott und dem Volke gemein waren - von Ihm gegeben, Ihm dargebracht, und in Seiner Gegenwart in Gemeinschaft miteinander genossen, indem Gott Selbst an ihnen teilnahm, denn das Ganze wurde Ihm dargebracht.
Hier ging es nicht darum, daß die Priester dem Volke einen Weg bahnten, daß sie Gott nahen sollten: Gott wurde durch die Opfer geehrt. Gott genoß die Frömmigkeit des Volkes, und das Volk selbst opferte mit Freuden. Vor Gott Selbst, in der Freude der Gemeinschaft mit Ihm an demselben Tische sitzend, war es das Volk, das das Vorrecht genoß.
Im Falle des Zehnten des dritten Jahres geht es nicht um die Familienfreude des Volkes bei Gott, sondern mehr um die Gnade, die den Fremdlingen oder den Bedürftigen Freude brachte, und auch den Knechten Gottes, die kein Erbteil hatten. Es war innerhalb ihrer Tore, wo dies stattfand. Sie hatten das Vorrecht, in Gnade von Jehova zu handeln, indem sie Seinen Armen von dem, was Er ihnen gegeben hatte, mitteilten. Sie gingen nicht zu dem Hause Jehovas, sondern sie luden die Witwe, die Waise und den Leviten in ihr Haus ein, um sie zu erfreuen, und Jehova segnete sie. Die unmittelbare Beziehung des Volkes mit Gott in Familiengemeinschaft und in Gnade ist hier sehr bemerkenswert. Die Priester sind nicht auf diesem Schauplatz, da die Leviten die Gegenstände der Freigebigkeit des Volkes sind, da sie kein Erbteil haben (vgl. 5. Mo 12, 19).
Kapitel 15 lehrt jeden einzelnen unter dem Volke, sich freigebig und gnädig ihrer bedürftigen Brüder anzunehmen (diese Rücksichtnahme war ihnen außerdem durch das Jahr des Erlasses gesichert, das sich auf Schulden und auf hebräische Knechte bezog). Derjenige, der auf diese Weise Gott in Seinen Armen ehrte, sollte seine Zuversicht auf Gott setzen, der ihn dafür segnen würde, daß er nach Seinem Gebote handelte; denn die Armen waren Seine Armen.
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Fußnoten:
[1] Es wird allgemein erklärt, daß es einen doppelten Zehnten gab; d. h. daß dies sich nicht auf den regelmäßigen Zehnten bezog, der den Leviten zu geben war, wie es an anderen Stellen des Gesetzes befohlen wurde, und daß die levitischen Zehnten so blieben wie in den früheren Vorschriften des Gesetzes. Es muß auch bemerkt werden, daß die Zehnten den Leviten örtlich gezahlt werden sollten, nicht an dem Orte, wohin Jehova Seinen Namen gesetzt hatte. Zwei Jahre lang trugen sie die verschiedenen Opfergaben an den von Jehova erwählten Ort, wo sie aßen und frohlockten, im dritten Jahr aber luden sie den Leviten und den Armen daheim ein. Eine andere Stelle gibt uns historisch alle diese verschiedenen Zehnten und Opfergaben; es scheint aber so zu sein, daß, da die zehn Stämme in Empörung und Abtrünnigkeit begriffen waren, fromme Leute die levitischen Zehnten nach Jerusalem brachten. Amos 4, 4 zeigt, daß es damals irgendein besonderer Brauch in Bethel war, jedes dritte Jahr den Zehnten darzubringen. Was das fünfte Buch Mose kennzeichnet ist jedenfalls, daß sie die Güte Gottes zusammen genossen und sie die Armen, die Leviten und die Fremdlinge mit ihnen genießen ließen, während die Priester, obwohl sie erwähnt werden, betreffs dieser Punkte ganz außer acht gelassen wurden (siehe Kap. 5. Mo 12, 6. 7. 11. 12. 17. 18; 14, 22 - 28). Das Teil der Priester ist in Kapitel 5. Mo 18, 3. 4. Die Erstlinge und der Ertrag in Kapitel 5. Mo 12 sind nicht dasselbe Wort, auch nicht in Kapitel 5. Mo 14, 23. Tonangebend für das fünfte Buch Mose ist vielmehr Gemeinschaft und Genuß vor dem Herrn, aber nicht priesterlicher Dienst oder Altardienst.